Konformitätsbewertung

Konformitätsbewertung, KB

Jeder Hersteller einer Anlage oder Maschine sollte sich vor Konstruktionsbeginn Gedanken machen, welche Richtlinien und Normen für sein Produkt anzuwenden sind.

Letztendlich ist es Pflicht, die Übereinstimmung jeder Anlage oder Maschine mit den jeweiligen anzuwendenden Richtlinien oder Normen nachzuweisen.

Gerne bewerten wir Ihre Anlage oder Maschine nach den zutreffenden Gesetzen und Normen.

Wir helfen Ihnen dabei das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren zu bestimmen und unterstützen Sie so weit wie möglich bei der Umsetzung.

 


Das Endprodukt aus dieser Bewertung umfasst:

  • Die vorgeschriebenen technischen Unterlagen laut der Maschinenrichtlinie
  • Eine ordnungsgemäße EG-Konformitätserklärung oder EG-Einbauerklärung
  • Die Information, welche Inhalte am Typenschild angeführt werden müssen

 

 

 

Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung an uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

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